Informationen gemäß Digital Services Act (DSA)
1. Kontaktstelle nach Art. 11 DSA
Die Kommunikation ist in Deutsch und Englisch möglich.
2. Mitteilung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)
Sie können Inhalte, die auf unserer Plattform veröffentlicht oder verarbeitet wurden und aus Ihrer Sicht rechtswidrig sind, wie folgt melden:
Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung möglichst folgende Informationen an:
- Eine begründete Erläuterung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten
- Die konkrete URL bzw. eine genaue Beschreibung des Inhalts (z.B. Screenshot oder Dokumententitel)
- Ihren vollständigen Namen und Ihre E-Mail-Adresse (optional: Name Ihrer Organisation)
- Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben handeln und Ihre Angaben richtig und vollständig sind
3. Umgang mit Maßnahmen und Beschwerden
BESCHEIDKLAR verarbeitet ausschließlich individuelle Dokumente, die von Nutzerinnen und Nutzern freiwillig hochgeladen werden. Eine Veröffentlichung von Inhalten findet nicht statt.
Sollte im Einzelfall ein Inhalt automatisiert entfernt oder eine Funktion deaktiviert werden (z.B. bei technischen Einschränkungen oder missbräuchlicher Nutzung), wird die betroffene Person hierüber informiert.
Nutzerinnen und Nutzer können innerhalb von sechs Monaten nach einer solchen Entscheidung formlos Beschwerde per E-Mail an info@bescheidklar.de einreichen. Wird die Beschwerde geprüft und ergibt sich, dass die Entscheidung nicht gerechtfertigt war, wird sie rückgängig gemacht.
Da BESCHEIDKLAR ein kostenloses Informationsangebot ohne Nutzerkonten oder Monetarisierung ist, findet keine umfassende Inhaltsmoderation im Sinne klassischer Plattformen statt. Die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß Art. 21 DSA besteht grundsätzlich, ist jedoch in der Regel nicht erforderlich.
4. Moderation von Inhalten
BESCHEIDKLAR verarbeitet hochgeladene Inhalte vollständig automatisiert und ausschließlich anonymisiert zur Analyse von Sozialbescheiden. Eine Inhaltsmoderation im engeren Sinne (z.B. in Foren oder Kommentaren) findet derzeit nicht statt.
Es erfolgen keine nutzerspezifischen Sanktionen oder algorithmische Profilbildungen.
5. Selbstverpflichtungen & Transparenzberichte
BESCHEIDKLAR verpflichtet sich, nur Inhalte und Funktionen bereitzustellen, die mit geltendem EU-Recht vereinbar sind.
Ein Transparenzbericht gemäß Art. 15 DSA wird veröffentlicht, sobald die Plattform über eine relevante Reichweite verfügt oder gesetzlich hierzu verpflichtet ist.
6. Aktive Nutzer gemäß Art. 24 Abs. 2 DSA
Die durchschnittliche monatliche Zahl aktiver Nutzer:innen der Plattform im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.08.2025 beträgt: < 45.000 aktive Nutzer:innen
(Stand: September 2025)